Gentechnik in Lebensmitteln

Hans-Ulrich Waiblinger (CVUA Freiburg)

 

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO*) werden zur Zeit vor allem zur Gewinnung von Einzelstoffen (v.a. Enzymen) sowie pflanzlichen Produkten eingesetzt. Aktuelle Informationen zum Einsatz der Gentechnik im Lebensmittelbereich erhalten Sie auf der Seite Transgen.

* Bei einer gentechnischen Veränderung werden Gene, die für eine bestimmte Information verantwortlich sind, von einer Spezies, in der das Gen vorhanden ist, auf eine andere, in der das Gen natürlicherweise nicht vorkommt ist, übertragen. Häufig werden bakterielle Gene auf Pflanzen übertragen, um diese beispielsweise resistent gegen ein Herbizid zu machen. Organismen, bei denen mit Hilfe von molekularbiologischen Methoden Gene aus anderen Organismen eingeschleust wurden, bezeichnet man als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) oder transgene Organismen.

 

Weshalb werden Lebensmittel auf gentechnische Veränderungen untersucht?

Lebensmittel aus gentechnisch veränderten Organismen unterliegen in der EU einem Zulassungsverfahren. Bestandteile von zugelassenen GVO von mehr als 0,9% in einer Lebensmittelzutat müssen speziell gekennzeichnet werden. Auch Anteile unter 0,9% können kennzeichnungspflichtig sein, wenn nicht gezeigt werden kann, dass sie „zufällig“ oder „technisch unvermeidbar“ sind.

Produkte, die mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ beworben werden unterliegen weitreichenden Anforderungen, vergleichbar mit denen für Bio-Produkte. Verunreinigungen durch Bestandteile von gentechnisch veränderten Pflanzen werden i.d.R. nur in Spuren bis zu einer Größenordnung von 0,1% toleriert.

Mehr siehe http://www.transgen.de/recht/kennzeichnung

 

Welche Proben werden für die Untersuchung ausgewählt?

Die meisten der untersuchten Proben stammten von Lebensmittelrohstoffen und werden zumeist in aufwändigen Verfahren am Beginn der Produktionskette bei den wichtigsten in Baden-Württemberg ansässigen Betrieben erhoben. Darüber hinaus werden Importeure sowie der Großhandel eingehend auf das entsprechende Warenangebot überprüft. Es wurden fast ausschließlich nur solche Proben untersucht, bei denen eine verlässliche mengenmäßige Bestimmung möglich ist.

Beispiele:

  • Sojalecithin in Schokolade: hier ist nur eine Untersuchung des Lecithins beim Schokoladenhersteller, nicht aber der Schokolade sinnvoll
  • Raffinierte Raps- und Sojaöle enthalten die für den Nachweis benötigte Erbsubstanz (DNA) nicht mehr; eine Überprüfung ist nur durch Beprobung von Rapssamen oder Sojabohnen in der Ölmühle möglich

 

Das Probenahme-Verfahren hat einen erheblichen Einfluss auf die Nachweisbarkeit von gentechnisch veränderten Pflanzen, etwa beim Spurennachweis nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen.

 

Wie weist man GVO im Lebensmittel nach?

Unter den möglichen Nachweisstrategien hat sich der DNA-basierende Nachweis als bestgeeignetes Laborverfahren durchgesetzt.

 

Grafik: schematische Darstellung einer PCR-Analyse.

 

Nach Extraktion der DNA aus dem Lebensmittel werden DNA-Abschnitte, die für den GVO charakteristisch sind, nachgewiesen. Das Untersuchungsverfahrender Wahl ist die sogenannte Polymerase - Kettenreaktion (PCR - Polymerase Chain Reaction). Heute wird meistens die sogenannte Real-time PCR -Methode eingesetzt. Damit können GVO auch quantitativ bestimmt werden.

Lesen Sie ausführliche Informationen zum aktuellen Stand des Nachweises von GVO.

 

Weitere Informationen

Informationsplattform Transgen mit allen Informationen rund um das Thema Gentechnik bei Lebensmitteln:

http://www.transgen.de/home/

Informationen des Gemeinschaftreferenzlabors (CRL) mit spezifischen Nachweismethoden für zugelassene GVO:
http://gmo-crl.jrc.it/

Gemeinschaftsregister für zugelassene gv Lebens- und Futtermittel
http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/etiquetage/index_en.ht