Dr. W. Ruge (CVUA Karlsruhe)
Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für Tee und Teeähnliche Erzeugnisse stammt Tee ausschließlich aus Blättern, Blattknospen und jungen Trieben des immergrünen Teestrauchs (Camellia sinensis).
Man unterscheidet die Teesorten:
Die wertgebenden Inhaltsstoffe des Tees sind vor allem Coffein, Teephenole und einzelne Mineralstoffe wie z. B. Fluorid,
Neben dem "echten" Tee, gibt es auch eine Vielzahl an teeähnliche Erzeugnissen. Unter teeähnlichen Erzeugnissen versteht man Pflanzenteile, die nicht vom Teestrauch stammen, aber in der Art wie Tee verwendet werden. Hierzu zählen u. A.:
Einige dieser Pflanzendrogen enthalten gesundheitlich bedenkliche Inhaltsstoffe wie z. B: Fenchel die genotoxischen Kanzerogene Estragol und Methyleugenol. Allerdings gehen diese Stoffe nur in sehr geringer Menge in das Teegetränk über.
Ein Problem bei teeähnlichen Erzeugnissen stellt immer wieder die Abgrenzung zu den Heiltees dar. Es gibt Teesorten, die sowohl als Arzneimittel als auch als Lebensmittel verwendet werden, wie z.B. der Pfefferminz- oder Kamillentee. Hier entscheidet allein die Zweckbestimmung des Herstellers, ob es sich um ein Arzneimittel handelt oder nicht.
Seit einiger Zeit finden sich in Teeähnlichen Erzeugnissen die als Lebensmittel vertrieben werden aber auch immer wieder Pflanzenteile wie z. B. Johanniskraut, Ginkgoblätter oder Sennes als Zutaten, die eindeutig nur zu den Arzneidrogen zu zählen sind. Bei Wirkstoffgehalten die für eine arzneiliche Wirkung ausreichend sind oder bei krankheitsbezogenen Werbeaussagen werden diese Produkte als Arzneimittel beurteilt. Oft sind die Arzneidrogen jedoch in so geringer Dosis zugesetzt, dass sie wirkungslos sind. Diese Zusätze nutzen nur den "guten Namen" dieser Arzneipflanzen um den Verbraucher irrezuführen. Zulässig ist diese Verwendung in der Regel nicht, da diese Arzneidrogen nach deutschem Recht den Zusatzstoffen gleich gestellt sind, die nur nach vorheriger Zulassung verwendet werden dürfen.
Zu den Teeprodukten zählen des weiteren:
An Rückständen ist die Prüfung auf Pflanzenschutzmittel, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Schwermetalle von Bedeutung. Darüber hinaus wird auf Bakterien (z. B. Salmonellen) und auf Bestrahlung geprüft.
Einzelne Kräuter die zur Teebereitung verwendet werden, wie z. B. die Brennnessel könne z. T. hohe Nitratgehalte haben.
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